Allgemeine Konditionen / Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Preise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird mit dem jeweils gültigen Satz gesondert in Rechnung gestellt. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand (siehe Leistungsverzeichnis) oder unserem persönlichen Angebot zu den vorgenannten Preisen. Dabei werden die An- und Abfahrtszeiten vom Firmensitz zum Einsatzort und zurück gesondert zu den Prüfzeiten in Rechnung gestellt. Die Gerätekosten werden die komplette Einsatzzeit gemäß den Arbeitsstunden inkl. der Wartezeiten berechnet. Sollte der Auftraggeber vereinbarte Prüfzeiten kurzfristig ändern oder sollten wir unsere Leistungen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht erbringen können, werden die sich hieraus ergebenen Kosten von uns in Rechnung gestellt. Die Mindesteinsatzzeit beträgt an Sonn- und Feiertagen 7 Stunden incl. Fahrt an diesem Tag.

Die Prüfberichte, Filme und sonstige Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer Rechnungen das Eigentum der Firma K & S Röntgenservice GmbH. Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug geraten sind wir jederzeit berechtigt, die Herausgabe der Prüfungsunterlagen zu verlangen.

Die Durchführung der Prüfungen erfolgt nach den jeweils gültigen nationalen bzw. europäischen Regelwerken für die zerstörungsfreie Prüfung. Die notwendigen Prüfspezifikationen, Prüfanweisungen und Bewertungskriterien sind im Vorfeld vom Auftraggeber festzulegen und mit uns auf Machbarkeit abzuklären.

Die Absicherung des Einsatz- bzw. Prüfortes hat gem. den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften rechtzeitig und für uns kostenlos zu erfolgen. Die Bereitstellung von Elektroanschlüssen mit 220V, die Ausleuchtung und die Gestellung von Arbeitsbühnen und / oder Gerüsten und sonstiger notwendiger Hilfsmittel hat der Auftraggeber zu gewährleisten. Insbesondere zur Durchführung von Durchstrahlungsprüfungen müssen die Regelungen im Strahlenschutz unbedingt eingehalten werden. Die Sicherung von Sensoren, Füllstandsmeßeinrichtungen, Flammwächter und Halbleiter (EDV oder Steuerungselektronik) die auf ionisierende Strahlung reagieren, liegt in der Verantwortung des Auftraggebers und gehört nicht zu den Pflichten, die der Prüffirma aus der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung erwachsen.

Bei Durchstrahlungsprüfungen muss der Auftraggeber berücksichtigen, dass die K & S Röntgenservice GmbH mindestens 2 Tage vor Einsatzbeginn den Prüfeinsatz dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anzeigen muss.

Alle Kundenbezogenen Informationen werden vertraulich behandelt. Sollte die Offenlegung von Informationen jedoch gesetzlich gefordert werden, dann werden wir die Offenlegung an unseren Rechtsbeistand beauftragen.

K & S Röntgenservice GmbH hat durch rechtlich durchsetzbare Vereinbarungen die Verantwortung für die Handhabung aller Informationen, die während der Durchführung der Labortätigkeiten erhalten oder erstellt wurden. K & S Röntgenservice GmbH wird den Kunden im Voraus über die Informationen in Kenntnis setzen, die es beabsichtigt, frei zugänglich zu machen. Alle anderen Informationen werden als geschützte Informationen angesehen und müssen als vertraulich behandelt werden. Es sei denn, die Information wird vom Kunden öffentlich zugänglich gemacht oder zwischen K & S Röntgenservice GmbH und dem Kunden wurde etwas anderes vereinbart (z. B. zum Zweck der Reaktion auf Beschwerden).

Stand: 09.2021

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